Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?
Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.

Bitte fragen Sie beim ersten Beratungsgespräch gerne nach den voraussichtlich anfallenden Kosten. Für mich ist diese Frage selbstverständlich. Ich werde Ihnen hierauf antworten bzw. prüfen, ob Ihnen ein Anspruch auf Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) zusteht. Auch werde ich Ihnen behilflich sein bei der Deckungsanfrage einer eventuell in Betracht kommenden Rechtsschutzversicherung.
Ich stehe Ihnen in meiner Kanzlei für Terminsvertretungen und Korrespondenzmandate bei den folgenden Gerichten gerne zur Verfügung:
Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.
Tipps zum Beratungsgespräch: