Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Wie auch im Familienrecht so stellen auch Fälle aus dem Sozialrecht einen großen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Da ich auch für dieses Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen konnte, wurde mir 2014 als Auszeichnung der Titel Fachanwalt für Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehen. Zudem bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Wie das Familienrecht verfolgt auch das Sozialrecht soziale Zwecke, die den Lebensunterhalt eines bedürftigen Bürgers sicherstellen sollen. Selten kommt der Mandant mit einem fest umrissenen rein sozialrechtlichen Problem zum Anwalt. Er erwartet vom Anwalt eine Problemlösung, die möglicherweise in ganz andere Rechtsgebiete und Rechtsbereiche, wie beispielsweise das Familien- oder Arbeitsrecht, hineinreicht. Dies nicht zuletzt durch die Reformen am Arbeitsmarkt, wie Hartz IV-Gesetze, Gesundheitsmodernisierungsgesetz, Riester-Rente etc. Lassen Sie sich auch hier kompetent von mir als Fachanwältin beraten!

Mein Tätigkeitsfeld beschränkt sich auf das Sozialrecht im engeren Sinne, also auf das Sozialrecht, das im Sozialgesetzbuch mit seinen 18 Gesetzen geregelt ist. Hinzu kommt das Wohngeld, Elterngeld und BAföG sowie das Gesetz über eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Gesetzliches Krankenversicherungsrecht
  • Gesetzliches Rentenversicherungsrecht
  • Gesetzliches Unfallversicherungsrecht
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Soziale Pflegeversicherung
  • Sozialhilferecht
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Schwerbehindertenrecht/Rehabilitation
  • Kriegsopferfürsorge und -entschädigung

Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.

Mitglied im Anwaltverein

Tipps zum Beratungsgespräch:

  • Die Terminvergabe erfolgt regelmäßig für den nächsten Arbeitstag;
    bei Eilsachen auch sofort.
  • Bitte zum Termin alle gesammelten Fakten, Fragen und Unterlagen mitbringen!
  • Bitte die Rechtsschutzunterlagen nicht vergessen!