Miet- und Pachtrecht

Vermietet wird heute alles Mögliche: Wohnungen, Grundstücke, Häuser, Autos, Fahrräder, Pferde, Boote etc. Jede derartige Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Entgelt ist Miete. Probleme im Miet- und Pachtrecht – insbesondere von Wohn- und Geschäftsräumen sowie verpachteten Räumen oder Grundstücken – bieten regelmäßig Anlass für Streitigkeiten zwischen den Parteien. Der Anwalt kann sofort und effektiv zur Klärung beitragen, wenn er um Rat oder Beistand gefragt wird. Die anwaltliche Beratung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich richtig verhalten und die richtigen Verträge abschließen.

Ich berate Sie in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechtes:

  • Vertragsrecht, Prüfung von Verträgen
  • Gewährleistungsrecht, d. h. das Mietmangelrecht
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Kaution: Höhe, Fälligkeit, Verzinsung, Rückzahlungsanspruch
  • Wohnraummodernisierung/Renovierung
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhungsbegehren
  • Möglichkeiten der Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Nachbarrecht

Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.

Mitglied im Anwaltverein

Tipps zum Beratungsgespräch:

  • Die Terminvergabe erfolgt regelmäßig für den nächsten Arbeitstag;
    bei Eilsachen auch sofort.
  • Bitte zum Termin alle gesammelten Fakten, Fragen und Unterlagen mitbringen!
  • Bitte die Rechtsschutzunterlagen nicht vergessen!