Erbrecht

Ich bin für Sie bereits – wenn möglich – im Vorfeld von möglichen Streitereien in der Verwandtschaft tätig. Ich berate Sie über die Möglichkeiten, derartigen Erbstreitigkeiten nach Ihrem Tod aus dem Weg zu gehen. Nicht selten habe ich es in meiner beruflichen Praxis erlebt, dass mit dem Tod eines Familienoberhauptes der „Krieg" um das vorhandene Erbe beginnt.

Selbstverständlich bin ich auch für die Erben tätig, sowohl für die Durchsetzung der Interessen des Erblassers als auch der Erben oder Pflichtteilsberechtigten oder im Testament bedachten Personen.

  • Erbfolge
  • rechtliche Stellung der Erben
  • Testament, Erbverträge - Gestaltungsmöglichkeiten
  • Pflichtteil
  • Erbschein
  • vorsorgende Verfügungen: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Altersvorsorgevollmacht

Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.

Mitglied im Anwaltverein

Tipps zum Beratungsgespräch:

  • Die Terminvergabe erfolgt regelmäßig für den nächsten Arbeitstag;
    bei Eilsachen auch sofort.
  • Bitte zum Termin alle gesammelten Fakten, Fragen und Unterlagen mitbringen!
  • Bitte die Rechtsschutzunterlagen nicht vergessen!
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