Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch auf diesen Rechtsgebieten ist es wichtig, unmittelbar nach Einleitung polizeilicher Ermittlung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich berate und vertrete Sie in einem solchen Verfahren als Verteidiger. Oftmals kann nur so ein für Sie nachteiliges Ergebnis vermieden werden.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht sind zentrale Schwerpunkte Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, fehlerhafte Messung seitens der Polizei. Auch hier ist es notwendig, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, da nur dieser Einsicht in die Ermittlungsakte erhält. Auch für drohende Sanktionen, wie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis kann ich als Ihr Anwalt Möglichkeiten zur Milderung bzw. Vermeidung der Sanktionen aufzeigen.

Auch bei einer Verkehrsstraftat übernehme ich Ihre Verteidigung und Interessenvertretung vom Zeitpunkt der ersten Vernehmung bis zum Verfahrensabschluss.

  • Verkehrsstraftaten: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StVG)
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen
  • Fahrerlaubnis für Anfänger: rechtliche Besonderheiten
  • Punktekatalog in Flensburg: Beratung zu Möglichkeiten des Punkteabbaus

Wie darf ich Ihnen nun weiterhelfen?

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 034381 - 55863 oder eine kurze schriftliche Nachricht.

Mitglied im Anwaltverein

Tipps zum Beratungsgespräch:

  • Die Terminvergabe erfolgt regelmäßig für den nächsten Arbeitstag;
    bei Eilsachen auch sofort.
  • Bitte zum Termin alle gesammelten Fakten, Fragen und Unterlagen mitbringen!
  • Bitte die Rechtsschutzunterlagen nicht vergessen!
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